Leistungen

Beratung

Unverbindliche  und kostenlose Beratung über die gesetzlichen Vorgaben und den Ablauf der Ausbildung zum Brandschutzhelfer.


Sie wissen nicht, ob Sie Brandschutzhelfer benötigen oder haben andere Fragen bezüglich der Ausbildung?


Scheuen Sie sich nicht, fragen Sie Ihre kostenlose Beratung an!


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Schulung für Brandschutzhelfer

Ablauf

  • 2-3 Stunden Theorie
  • 1 Stunde Praxis

Inhalt

Theorie

  • Allgemeines
  • Grundsätze des Brandschutzes 
  • Betriebliche Brandschutzorganisation 
  • Private Rauchmelder
  • Feuerlöscheinrichtungen

Praxis

  • Handhabung Feuerlöscher und Löschübung


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Feuerlöschunterweisung

Ablauf

  • theoretische Einweisung
  • praktischer Umgang mit dem Feuerlöscher an der Simulationsanlage
  • ca. 1,5 - 2 Stunden

Inhalt

  • Arten von Feuerlöscheinrichtungen
  • richtiges Verhalten bei einem Brand
  • richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher
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häufig gestellte Fragen

Wieso brauche ich Brandschutzhelfer?

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.


(Quelle: DGUV 205-023)

Wie viele Brandschutzhelfer benötige ich?

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs- beurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brand- gefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach

Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit ein- geschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutz- helfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.


(Quelle: DGUV 205-023)

Was ist, wenn ich keine Brandschutzhelfer habe

Sollte ein Unternehmen nicht die Brandschutzvorgaben erfüllen, kann dieser mit einem Bußgeld durch die Berufsgenossenschaft belangt werden. 

Kommt es zu einem Schadensereignis, kann es passieren, dass die entsprechende Brandschutzversicherung nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommt. 

Für eventuelle Personenschäden wird der Unternehmer oder die Unternehmerin zur Verantwortung gezogen.

Muss ich die Ausbildung wiederholen?

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können

z. B. sein:

  • eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anfor- derung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
  • neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
  • Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.

(Quelle: DGUV 205-023)